Am 2. August werden die Transparenzregeln aus Artikel 50 des EU-KI-Gesetzes durchsetzbar: Chatbots müssen offenlegen, dass sie KI sind; synthetische Bilder, Audio und Videos brauchen maschinenlesbare Kennzeichnungen; Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden; Emotionserkennung muss offengelegt werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 % des Weltumsatzes. Auch das Durchsetzungsinstrumentarium der Kommission gegenüber Anbietern von Allzweck-KI — Auskunftsverlangen, Modellzugang, Rückrufe — wird aktiviert. Die Regeln für Hochrisikosysteme bleiben durch den Digital Omnibus auf Ende 2027 und 2028 verschoben.