Richter Amit Mehta wies die Klagen von Chegg und Penske Media gegen Googles KI-Zusammenfassungen ab. Eine Erwartung von Besuchern sei keine Abrede, sondern einfach die Arbeitsweise einer Suchmaschine. Die Verfahren endeten ohne Sachentscheidung, beide Firmen können mit neuen Vorwürfen zurückkommen.