Das Landgericht München entschied am Freitag, dass der KI-Musikgenerator Suno Urheberrechte verletzt hat: Seine Modelle haben sechs von der GEMA vertretene Songs gespeichert und können sie reproduzieren, darunter 'Forever Young', 'Mambo No. 5' und 'Daddy Cool'. Das Gericht gab der GEMA in praktisch allen Punkten recht — Suno muss die Vervielfältigung der Werke unterlassen und seine Einnahmen offenlegen, damit Schadenersatz berechnet werden kann. Das Urteil ist noch anfechtbar.