Am 31. Juli urteilt das Landgericht München in Sachen GEMA gegen Suno — die erste große europäische Entscheidung darüber, ob das Training von KI-Musikmodellen mit geschützten Songs Lizenzen erfordert. Die GEMA, die über 95.000 deutsche Komponisten und Verlage vertritt, hatte Suno im Januar 2025 verklagt. Nach deutschem Recht ist das erstinstanzliche Urteil auch während der Berufung sofort vollstreckbar: Ein GEMA-Sieg könnte Sunos Europageschäft binnen Tagen erschüttern.