Regulierung
2026-08-13
Eine deutsche Organisation will, dass die Staatsanwaltschaft Metas Datenbrille als illegales Heimlich-Aufnahmegerät behandelt
Die deutsche Digitalrechtsorganisation HateAid hat am 12. August Strafanzeige bei der ZIT erstattet, der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Benannt werden Verantwortliche von Meta Platforms Technologies Ireland, die zu Luxottica gehörenden Brillenmarken Ray-Ban und Oakley sowie deutsche Händler, darunter Fielmann und MediaMarkt — es geht um die Ray-Ban Meta Wayfarer der zweiten Generation. Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist eine Vorschrift des deutschen Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes, die den Verkauf von Kommunikationsgeräten verbietet, die dafür gebaut sind, Menschen unbemerkt zu filmen; sie sieht bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe vor. HateAid fordert, die Brille in Deutschland aus dem Verkauf zu nehmen und 'Safety by Design' verpflichtend zu machen — ein sichtbares, manipulationssicheres Signal, dass aufgezeichnet wird. Meta erklärt, seine Brillen seien 'von Grund auf mit Datenschutzvorkehrungen gebaut, die über das hinausgehen, was irgendein Smartphone bietet'. Tatsächlich hat die Brille eine LED, die während der Aufnahme blinkt, und eine Software, die die Kamera abschaltet, wenn das Licht verdeckt wird; Engadget berichtete vergangenen Monat, dass ein Aufkleber für 2 Dollar daran vorbeikommt.
Warum es wichtig istAlle bisherigen Datenschutzstreits um diese Brille drehten sich um die Daten der Trägerinnen und Träger. Dieser dreht sich um die aller anderen. Das Argument lautet: Wer daneben steht, hat keine realistische Möglichkeit zu erkennen, dass eine Kamera läuft — und deutsches Recht verbietet den Verkauf eines so konstruierten Geräts bereits. Damit verschiebt sich die Frage vom Gebrauch der Brille darauf, ob sie überhaupt verkauft werden darf. Fielmann und MediaMarkt zu benennen, ist der Teil mit Biss: Eine Staatsanwaltschaft muss kein Unternehmen in Irland erreichen, um ein Produkt aus deutschen Regalen zu nehmen, die Läden genügen. Entschieden ist nichts; eine Anzeige ist die Bitte um Ermittlungen, kein Befund. Aber es ist der erste ernsthafte Versuch zu argumentieren, dass das Gerät selbst das Problem ist.
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