Regulierung
2026-08-18
Japan bittet KI-Firmen offenzulegen, womit sie trainiert haben. Wer Nein sagt, wird nicht bestraft.
Ein Expertengremium der japanischen Regierung zu geistigem Eigentum im Zeitalter der KI hat am 18. August den Entwurf eines Grundsatzkodex für Anbieter generativer KI im Wesentlichen gebilligt. Er verlangt von Unternehmen, öffentlich offenzulegen, mit welchen Daten sie ihre Modelle trainiert und wie sie diese Daten beschafft haben, Angaben zu Modellen und Trainingsprozess zu veröffentlichen und Maßnahmen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte zu ergreifen. Der Kodex ist nicht verbindlich. Die Regierung will ihn nach dem Grundsatz Befolgen oder Erklären handhaben: Ein Unternehmen darf sich dagegen entscheiden, sofern es öffentlich begründet, warum. Der Entwurf stützt sich auf das im Mai 2025 verabschiedete japanische Gesetz zu KI-Technologien und entstand vor dem Hintergrund wachsender Sorge, dass Texte und Bilder ohne Zustimmung der Rechteinhaber für das Training genutzt werden und die Ergebnisse Urheberrechte verletzen könnten.
Warum es wichtig istJapan hat eine der weltweit großzügigsten Urheberrechtsordnungen für KI-Training, und hier versucht die Regierung, dieser Position Legitimität zu kaufen, ohne die Tür zu schließen: Transparenz statt Erlaubnis. Befolgen oder Erklären wirkt nur, wenn das Erklären peinlich ist — und das hängt davon ab, ob jemand die Offenlegungen liest und ob die größten Labore, überwiegend ausländisch, überhaupt mitmachen. Man beachte jedoch, was verlangt wird: eine öffentliche Aufstellung, woher die Trainingsdaten stammen. Genau um diese Tatsache streiten derzeit fast alle KI-Urheberrechtsprozesse der Welt im Beweisverfahren. Sollten Unternehmen in Japan beginnen, sie freiwillig zu veröffentlichen, werden Kläger in anderen Ländern diese Dokumente sehr genau lesen.
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